Nachdem Friedrich Merz im Bundestag durchgefallen war, tritt Lars Klingbeil vor die Kameras. Sein erster Satz ist eine Dreistigkeit: „Deutschland befindet sich in einer Lage, dass wir einen Angriff auf die Ukraine mitten in Europa erleben“ – er führt aus, dass genau deshalb Deutschland eine „stabile Regierung“ brauche. Weil CDU und SPD es nicht gebacken kriegen, eine Regierung zu formen, weil die eigenen Abgeordneten den Kanzler durchfallen lassen, will man jetzt große Reden schwingen – und die Öffentlichkeit über die Notwendigkeit der eigenen Regierung belehren. Es vergehen keine zwei Minuten an diesem Tag, ohne dass von „Stabilität“, „starker Mitte“, „stabiler Regierung“ etc. gesprochen wird – und viele Medien erzählen es brav nach. Voller Blindheit wird ein absurdes Missverständnis der Demokratie weitergetragen: dass nämlich das Recht der Herren Merz und Klingbeil gemütlich durchzuregieren gewissermaßen heilige Pflicht und Verfassungsauftrag wäre.
All das ist Dichtung. Das Grundgesetz sieht vor, dass ein Kandidat mit Mehrheit Bundeskanzler wird – nicht mehr und nicht weniger. Es war die freie Entscheidung von Merz und Klingbeil, sich in diese unmögliche Lage zu navigieren, eine Koalition zweier programmatisch fast unvereinbarer Parteien zu bilden, eine Politik durchdrücken zu wollen, weit entfernt vom Wählerwillen. Die Brandmauer ist nicht über uns gekommen, sie wurde aufgebaut. Eine Minderheitsregierung wäre absolut möglich für die Union – es war ihre freie Entscheidung, das nicht wahrnehmen zu wollen.
Was aber will man uns dann von Stabilität erzählen? Warum sollen wir jetzt die „Abweichler“ und „Heckenschützen“ attackieren, wo es doch nur Abgeordnete waren, die ihr freies Mandat entlang ihres Gewissens einsetzten? Nirgendwo steht geschrieben, sie wären verpflichtet, für diese Regierung zu stimmen. Merz und Klingbeil haben den Bogen weit überspannt, zu viel in alle Richtungen versprochen – kein Wunder, dass er zurückschnappt.
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