Im Jahr 2024 wurden insgesamt 61 Tatverdächtige wegen Überlastung der Justiz aus der Untersuchungshaft entlassen. Wie die Deutsche Richterzeitung berichtet, handelt es sich bei den Personen auch um mutmaßliche Mörder, Totschläger, Vergewaltiger, Räuber und Drogenhändler. Sie sind nur deshalb freigekommen, weil ihre Strafverfahren zu lange gedauert haben.
In Untersuchungshaft kommen Tatverdächtige in Deutschland grundsätzlich nur, wenn von einer Wiederholungs-, Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr auszugehen ist. Nach sechs Monaten ohne Verurteilung müssen die Haftgründe erneut überprüft werden. Verlängert wird die Untersuchungshaft nur dann, wenn die besondere Schwierigkeit des Falls oder der besondere Umfang der Ermittlungen das rechtfertigen können.
Ist das nicht der Grund für den verschleppten Prozess, kommt der mutmaßliche Straftäter zumindest bis zu seinem Urteil frei. Es laufen also potenziell gefährliche Menschen auf den Straßen herum, nur weil die Staatsanwälte und Richter der Masse an Verfahren nicht Herr werden – und das in ganz Deutschland (mehr dazu hier).
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