Nach zwei Delikten Rückführung: Union will Abschiebe-Regeln verschärfen

vor mehr als 1 Jahr

Nach zwei Delikten Rückführung: Union will Abschiebe-Regeln verschärfen
Bildquelle: Apollo News

Die CDU will im Fall ihres Wahlsiegs bei der Bundestagswahl deutlich härter gegen straffällige Asylbewerber vorgehen – nach zwei Straftaten soll die Abschiebung folgen. Es sei „unerträglich, dass es Menschen gibt, die zigfach vorbestraft sind – dies aber keinerlei Auswirkungen darauf hat, ob sie das Land verlassen müssen oder nicht“, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann gegenüber Bild. Nach einem „Warnschuss“ müsse daher künftig „bei der zweiten vorsätzlichen Straftat das Aufenthaltsrecht zwingend erlöschen“, forderte er.

Bei den Delikten, die zur Ausweisung führen sollten, nennt der CDU-Politiker auch Straftaten wie Diebstahl und Einbruch. Es müsse klar sein: „Wer hier Straftaten begeht, hat das Gastrecht verwirkt und muss das Land verlassen“. Die bisherige Regelung, die den Verwaltungsrichtern einen Ermessensspielraum einräume, werde „damit geändert“, sagt Linnemann.

Die Paragrafen 53 und 54 im Aufenthaltsgesetzes sehen das bisher vor. Dort ist bereits ein Ausweisungsinteresse gegen jene festgeschrieben, die „wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden“ sind, in besonders schweren Fällen auch wegen Haftstrafen eines Jahres. Diese Hürden will die Union senken. Linnemann sprach laut Bild außerdem über Rückführungsabkommen, notfalls auch mit Drittstaaten, um Straftäter aus Deutschland auszufliegen.

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