Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge der Linken beziehungsweise des BSW sowie der AfD und anderer Akteure abgewiesen. Am Montagabend gab das höchste deutsche Gericht zudem bekannt, auch weitere Anträge, die nach der Ablehnung bekannt geworden waren, abzuweisen. Die fraktionslose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar hatte einen zweiten Versuch unternommen, auch drei FDP-Haushaltspolitiker klagten gegen die Sondersitzung des Bundestags am Dienstag (Apollo News berichtete).
Mit der neuerlichen Ablehnung ermöglicht das Bundesverfassungsgericht die geplante Durchführung der Abstimmung über eine von Union, SPD und Grünen vereinbarte Grundgesetzänderung, die die Aufnahme eines Schuldenpakets von 500 Milliarden Euro ermöglicht. Experten sehen aber aufgrund der offenen Formulierung einen Handlungsspielraum bei dem Schuldenvolumen von bis zu 1,7 Billionen Euro in den kommenden zwölf Jahren (Apollo News berichtete).
Damit würde der eigentlich abgewählte Bundestag dem neuen Parlament eine wichtige Entscheidung vorwegnehmen, für die er nicht befugt ist, argumentieren die Kläger. In der Übergangszeit soll der alte Bundestag vor allem über notwendige und verwalterische Vorgänge entscheiden, nicht jedoch neue Gesetze umsetzen, hieß es unter Kritikern. Das Bundesverfassungsgericht sah das – wie bereits in der vergangenen Woche – am Montagabend anders.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











