Die Europäische Union strebt eine Reform der Führerscheinregelungen an. Nach den entsprechenden neuen EU-Regelungen müssen Führerscheinbewerber in allen Mitgliedstaaten entweder eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen oder eine Selbstauskunft über ihren Gesundheitszustand abgeben. Die Gültigkeitsdauer des Führerscheins wird dabei auf 15 Jahre begrenzt. Bei der Verlängerung haben die EU-Länder die Option, eine erneute ärztliche Untersuchung zu fordern, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Bis spätestens 2030 soll der digitale Führerschein in allen EU-Mitgliedstaaten zum Standard werden und über das Smartphone abrufbar sein. Die Möglichkeit, einen physischen Führerschein zu beantragen, soll weiterhin bestehen. Zudem sieht die Reform eine einheitliche zweijährige Probezeit für Fahranfänger in der gesamten EU vor. In Deutschland ist dies schon heute Rechtslage.
Anders als zunächst vorgesehen, soll es jedoch keine Pflicht für betagte Autofahrer geben, regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit nachzuweisen. Entsprechende regelmäßige Gesundheitstests wird es nicht geben. Dieser Vorschlag der EU-Kommission wurde in der Nacht zum Dienstag in einer Einigung zwischen dem EU-Parlament und den EU-Mitgliedstaaten abgelehnt.
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