Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass Künstliche Intelligenz „systemische Risiken bergen“ könne. Es wird befürchtet, dass eine KI Desinformationen und „hasserfüllte“ Inhalte verbreiten könnte. Außerdem könnte von KIs eine Gefahr „für demokratische Werte und Menschenrechte“ ausgehen und Diskriminierung ausgeübt werden. Um dieser vermeintlichen Gefahr entgegenzuwirken, hat die Kommission zusammen mit dem EU-Parlament und dem EU-Rat die „Verordnung über Künstliche Intelligenz“ erlassen.
Die Vorschriften der Verordnung müssen ab dem 2. August 2026 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden. Die „systemischen Risiken“ würden laut der EU vor allem von KI-Modellen mit „allgemeinem Verwendungszweck“ ausgehen. Als KI-Modell „mit allgemeinem Verwendungszweck“ gelten Anwendungen, die zahlreiche Aufgaben ausführen und Bilder, Videos sowie Texte erstellen können.
Um die praktische Umsetzung der Verordnung zu erleichtern, hat die Kommission am Donnerstag einen Leitfaden erlassen. Dieser soll am 2. August in Kraft treten und es den betroffenen Firmen ermöglichen, die Vorgaben der EU-Verordnung schon freiwillig vor deren Inkrafttreten zu befolgen.
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