Neuer Entwurf: Warken plant Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

vor 3 Monaten

Neuer Entwurf: Warken plant Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
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Ab dem Jahr 2027 soll für gesetzlich Krankenversicherte eine neue Grenze für die Beitragsbemessung gelten. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums gehe es darum, dass „Arbeitgeber und Personen mit höheren Einkommen“ einen „solidarischen Beitrag“ leisten.

Grundlage ist der Referentenentwurf zum „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ aus dem von Nina Warken (CDU) geführten Gesundheitsministerium, der dem Medium Politico vorliegt. Im Papier heißt es: „Im Jahr 2027 wird zudem einmalig die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich angehoben. So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket.“

Der Entwurf trägt das Datum des 16. April. Derzeit liegt die Grenze bei jährlich 69.750 Euro, was einem monatlichen Betrag von 5.812,50 Euro entspricht. Durch die vorgesehene Anpassung sollen rund 2,4 Milliarden Euro zusätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung fließen – die Hälfte davon würde jeweils von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

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