Jetzt also das: Der Wirtschaftsflügel der CDU entdeckt die „Lifestyle-Teilzeit“. Es mag noch so berechtigt sein, einen Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken und den Unternehmen im Markt wieder mehr unternehmerischen Gestaltungsspielraum zu geben – geschenkt. Aber der Kampfbegriff der Lifestyle-Teilzeit begründet nicht – er spaltet. Lernt da gerade jemand von der AfD?
Bereits beim ersten Hören, klingelt es uns in den Ohren. Der Spin ist heftig – wie auch klar: Kein neutrales Wort, keine nüchterne Analyse – sondern ein Kampfbegriff. Einer, der sagt: Da draußen gibt es Menschen, die könnten mehr arbeiten, wollen aber nicht. Und das ist verdächtig. Fast schon unanständig. Sie entziehen uns in der Gesellschaft unseren Anspruch auf die andere Hälfte ihrer Arbeitsleistung? Vorsicht, Vorsicht vor solchen Gedanken.
Die CDU hat dem Beschluss nach all dem Medien-Getöse zwar nicht zugestimmt, aber ein Lerneffekt ist es nicht. Sie beruft sich nun darauf, dass man das unter dieser Überschrift („Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“) nicht könne. Nun weiß jeder Redaktionspraktikant, dass man die Überschrift als letztes formuliert. Gewissermaßen als aufmerksamkeitsförderndes Fazit des geschriebenen Textes. Und wer den Text dann noch fein in den Farben Schwarz, Rot und Gold formatiert – den kann man nicht der Unachtsamkeit oder des Zufalls beschuldigen. Der Begriff ist in der Welt – und damit in der Spin-DNA der CDU.
Lifestyle-Teilzeit – mit diesem Begriff dürften die allermeisten Teilzeitkräfte in Deutschland nichts anfangen können.
Lifestyle-Teilzeit klingt wie ein sozialistische Kampfbegriff und ist doch genau das Gegenteil davon. Der Kampfbegriff und seine Begründung lesen sich wie ein Stasi-Verhör aus der schönen neuen Arbeitswelt: Warum arbeitest du nur 30 Stunden? Hast du wirklich einen Grund? Sei nicht faul. Denk an den Staat.
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