Und wieder hat sich der Jens zum Horst gemacht. Der „Majestätsbeleidigungsparagraph“ 188 StGB komme beim Bürger so an, als hätten die Mächtigen sich ein Sonderrecht geschaffen, man solle ihn wieder abschaffen, der Straftatbestand der Beleidigung reiche doch für alle, Bürger und Politiker. So vernünftig sprach der Unions-Fraktionschef Jens Spahn noch Mitte Januar.
Zwei Wochen später dann der Salto rückwärts auf der „Brandmauer“: Die AfD-Fraktion nahm ihn beim Wort, brachte einen Gesetzentwurf mit genau diesem Inhalt ein, und Jens Spahn musste dafür sorgen, dass seine Unionsabgeordneten genau andersherum redeten und abstimmten, als er es eigentlich für richtig hält. Hat er auch hinbekommen, zum Wohlgefallen der „Grünen“, Roten und des eigenen Parteichefs. Brav, Jens.
Derlei „Brandmauer“-Kapriolen muss der Mann mit dem reichlich abgenutzten „Hoffnungsträger“-Etikett mittlerweile in Serie vollführen. Eben erst beim „Rentenpaket“, das die Sozis dem Koalitions„partner“ diktiert hatten und gegen das die Gruppe der Jungen Abgeordneten in der Unionsfraktion rebellierte.
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