Der baden-württembergische Verfassungsschutz soll neue Befugnisse erhalten, wie die dpa vom Innenministerium erfuhr. „Unsere Demokratie steht unter starkem Druck“, sagt Innenminister Thomas Strobl. „Die Bedrohungen, mit denen wir konfrontiert sind, sind vielfältig und komplex.“ Darum soll der Verfassungsschutz unter anderem schon bei Verdachtsmomenten Verbindungsdaten von Mobiltelefonen abfragen dürfen.
Das entsprechende neue Landesverfassungsschutzgesetz soll am Dienstag von der schwarz-grünen Regierung auf den Weg gebracht werden. Konkret ist geplant, dass der Verfassungsschutz bei Verdachtsfällen bei Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten abfragen darf, die in einer bestimmten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum gesendet wurden.
Das stellt einen weitreichenden Einschnitt in das Grundrecht auf das Fernmeldegeheimnis dar. Denn bisher ist die Überwachung von Mobilfunkdaten nur zulässig, wenn es Hinweise auf bestimmte, schwerwiegende Straftaten wie die Bildung einer terroristischen Vereinigung gibt und wenn „die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert“ wäre. So steht es auf der Webseite des Bundesverfassungsschutzes.
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