Nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch (SPD), weitreichende Konsequenzen für Beschäftigte im Staatsdienst gefordert.
In einem Beitrag in der ARD-Sendung „Brennpunkt“ sagte Grötsch: „Wenn klar ist, dass es jemand ist, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen möchte, der eine extremistische Partei unterstützt, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen möchte und daraus ja gar kein Geheimnis mehr macht, und das auch schon seit längerer Zeit, dann sage ich in aller Klarheit, dass solche Personen nichts im Staatsdienst zu suchen haben.“
Grötsch spricht in seiner Aussage nicht ausdrücklich von Parteimitgliedern, sondern von Personen, die eine „extremistische Partei unterstützen“. Der Begriff bleibt dabei offen. Unklar ist, ob er damit ausschließlich aktive Mitglieder meint oder auch Personen, die sich im weiteren Sinne mit der AfD identifizieren oder sie öffentlich befürworten. Eine rechtliche Grundlage für pauschale dienstrechtliche Konsequenzen ergibt sich daraus allein nicht.
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