Niederlage für Claudia Roth, Sieg für die Meinungsfreiheit

vor 10 Monaten

Niederlage für Claudia Roth, Sieg für die Meinungsfreiheit
Bildquelle: Tichys Einblick

Als Staatsministerin für Kultur machte Claudia Roth Druck beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels mit dem Ziel, eine finanzielle Strafexpedition gegen den Lau-Olzog-Verlag und dessen Autor Martin Wagener zu starten, Verfasser des Sachbuchs „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“. Dieser Versuch endete nun vorerst vor dem Landgericht Frankfurt/Main mit einer krachenden Niederlage für die Grünenpolitikerin und den Börsenverein.

Wie kam es überhaupt zu der Kampagne gegen einen Verlag, für die es in der bundesdeutschen Literaturgeschichte kein Vorbild gibt? Wageners Buch, erschienen 2021, entstand während der Corona-Zeit, in der es aufgrund der politischen Maßnahmen weder Buchmessen noch Lesungen gab. Um die wirtschaftliche Unsicherheit von Verlagen zu mildern, legte die Bundesregierung damals das Programm „Neustart Kultur“ auf, aus dem auch bescheidene Druckkostenzuschüsse an Verlagshäuser flossen. Bewerben konnte sich jedes Unternehmen, das die formalen Kriterien erfüllte. So auch der Lau-Verlag, ein kleiner, privat geführter Verlag. Er erhielt für das Wagener-Buch einen Druckkostenzuschuss von 7 500 Euro, ausgezahlt vom Börsenverein, der das Geld aus dem Topf der Staatsministerin damals verteilen durfte.

Wageners Buch zielte mitten in die Argumentation des Verfassungsschutzes, der damals sein Gutachten zur AfD vorbereitete. Nach Ansicht des Nachrichtendienstes stellt sich schon jemand gegen die Verfassung, der überhaupt eine gewachsene historisch-kulturelle deutsche Identität behauptet. Das in dem Buch kritisierte Bundesamt für Verfassungsschutz verfasste im Juni 2023 eine schriftliche Attacke auf Wageners Buch unter dem Etikett eines „Gutachtens“, das sich allerdings gar nicht erst die Mühe machte, überhaupt den Begriff „verfassungswidrig“ zu definieren. Auftraggeber: Roths Staatsministerium für Kultur und Medien. Auf Druck des Verfassungsschutzes hatte der BND schon vorher Wageners Sicherheitseinstufung aufgehoben, was bedeutet, dass er nicht mehr am „Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung“ der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung lehren darf. Und damit nicht genug: Der Börsenverein verlangte, nachdem das im Auftrag entstandene Verfassungsschutzpapier vorlag, den Druckkostenzuschuss aus dem Roth-Topf von dem Verlag mit der Begründung zurück, Wageners Werk sei verfassungswidrig, und sei deshalb nicht förderungswürdig gewesen. Ohne politischen Druck aus dem Hause Roth wäre ein solches Vorgehen des Börsenvereins gegen eines seiner Mitglieder angesichts der sehr überschaubaren Summe kaum denkbar gewesen. Soweit bekannt richtete sich ansonsten keine Rückforderung gegen einen der hunderten Verlage, die der seinerzeit den Corona-Zuschuss erhielten. Der Lau-Verlag verweigerte die Rückzahlung und verwies darauf, dass das Buch den Förderkriterien voll und ganz entspreche – und die für die Auszahlung des Zuschusses Verantwortlichen damals auch keinerlei Beanstandungen vorbrachten.

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