Das Behördenversagen im Fall des irakischen Asylbewerbers Muhammad A. weitet sich zunehmend aus: Wie das Goettinger Tageblatt berichtet, hat die niedersächsische Ausländerbehörde bei einem entscheidenden Haftantrag vor Gericht massiv gepatzt: Formale Schlampereien und fehlende Begründungen ließen den 31-jährigen Iraker, der nun des Totschlags verdächtigt wird, wieder auf freien Fuß setzen – mit fatalen Konsequenzen.
Nachdem A. in Hannover aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Einbeck festgenommen worden war, wollte ihn demnach die Ausländerbehörde in Abschiebehaft nehmen, um ihn von dort nach Litauen zu schicken – das Land, in welchem der Iraker erstmals EU-Territorium betreten hatte. Doch der Plan scheiterte: Am 20. Juli 2025 kam A. frei. Das Amtsgericht Hannover wies den Haftantrag nicht einmal inhaltlich zurück, vielmehr war er schon formal unzulässig. Die Behörde hatte keine ausreichende Begründung für eine „erhebliche Fluchtgefahr“ geliefert, was dringend notwendig gewesen wäre. Statt die Gefahr in eigenen Worten darzulegen, so berichtet es das Goettinger Tageblatt, verwies die Behörde, die dem Innenministerium unterstellt ist, auf eine Seite in der Ausländerakte des Irakers – die sich dann auch noch als die falsche herausstellte.
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