Die EU-Kommission untersucht, ob die Plattform X Einfluss auf die Bundestagswahl genommen hat. Dies geht aus der Antwort der EU-Kommission auf eine NIUS-Anfrage hervor. NIUS wollte wissen, ob die EU im Rahmen des Digital Services Act (DSA) eine mögliche Beeinflussung der Bundestagswahl prüft. Die Kommission erklärte mit Blick auf ein Verfahren, das sie derzeit gegen X führt: „Alle Informationen, die wir sammeln, auch im Kontext der Wahlen in Deutschland, fließen in das Verfahren ein und werden in dem Rahmen auch berücksichtigt.“
Hintergrund dieser Untersuchungen ist ein laufendes Verfahren, das die EU-Kommission im Rahmen des DSA gegen die Plattform X, ehemals Twitter, führt. Der DSA soll Plattformern stärker in Haftung nehmen für die Inhalte, die Nutzer posten. Tatsächlich aber ermöglicht das Gesetz der EU eine Kontrolle des öffentlichen Diskurses im Netz, die viele Kritiker an Zensur erinnert: Unter dem Deckmantel des Kampfes gegen vermeintliche „Desinformation“ versuchen die EU-Bürokraten, die Meinungsfreiheit einzuschränken.
Das Verfahren der EU gegen X wurde bereits im Dezember 2023 eröffnet. Dabei prüft die Kommission unter anderem, ob X sich an die Regeln hält, die Plattformen im Zusammenhang mit Wahlen zu befolgen haben. So sollen die Plattformen Maßnahmen ergreifen, um „systemische Risiken“ zu mindern und „negative Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs oder Wahlen“ zu verhindern.
Auszug aus dem DSA, Artikel 34.
Am 17. Januar dieses Jahres leitete die EU dann zusätzliche Untersuchungen gegen X ein, kurz nachdem der Unternehmer und Besitzer von X, Elon Musk, eine Wahlempfehlung für die AfD ausgesprochen und sich zudem mit AfD-Chefin Alice Weidel in einem Space auf X unterhalten hatte. 150 EU-Beamte überwachten das Gespräch. Die EU-Kommission forderte X im Rahmen der zusätzlichen Untersuchung auf, „interne Unterlagen über ihre Empfehlungssysteme und alle kürzlich vorgenommenen Änderungen“ zu übermitteln sowie Informationen über die „Moderation von Inhalten und der Viralität von Konten“ bereitzustellen. Außerdem erteilte die Kommission eine „Aufbewahrungsanordnung“: X muss Belege über Änderungen an den Empfehlungsalgorithmen für den Zeitraum vom 17. Januar bis 31. Dezember 2025 aufbewahren.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











