Nach dem lautstarken Zwischenfall während des ARD-„Sommerinterviews“ mit AfD-Chefin Alice Weidel mehren sich kritische Stimmen zur Rolle der Berliner Polizei. Ausgerechnet am Spreeufer, gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio, hatten rund zwei Dutzend linke Aktivisten mit einem Lautsprecherwagen gegen die AfD protestiert – und so das Live-Gespräch massiv gestört. Dabei hätte die Demonstration nicht stattfinden dürfen.
Laut dem „Gesetz über befriedete Bezirke der Verfassungsorgane des Bundes“ (§ 2, Abs. 1) sind Versammlungen und Aufzüge in unmittelbarer Nähe des Bundestags grundsätzlich verboten. Das betrifft auch das Gebiet, auf dem die Demonstranten aktiv waren – und wo ihr Lautsprecherwagen zum Einsatz kam. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das Bundesinnenministerium eine Genehmigung erteilt und der Bundestagspräsident zustimmt. Beides war nach bisherigem Stand nicht der Fall.
Somit hätten die Einsatzkräfte die Aktion umgehend unterbinden müssen. Der Vorfall stellt nicht nur eine Störung dar, sondern erfüllt laut Experten den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit – mit möglichen Bußgeldern von bis zu 20.000 Euro.
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