Die 600-Millionen-Euro-Frage lautet: Wo ist das Geld, wo sind die 620 Millionen Euro abgeblieben? Sobald man diese Frage stellt, entstehen aus jeder Antwort mindestens zwei neue Fragen. Noch immer hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) das Gutachten von PwC unter Verschluss, sind wesentliche Aspekte der Entscheidungsfindung nicht aufgeklärt, wurde mit unverständlichem Leichtsinn oder soll man schon sagen Fahrlässigkeit mit öffentlichen Geldern agiert.
Zwar ist das PwC-Gutachten, das auch dadurch traurige Berühmtheit erlangte, dass es nachträglich als geheim eingestuft worden ist, immer noch völlig unverständlich unter Verschluss, handelt es sich doch um den Umgang mit öffentlichen Geldern – und das nicht zu knapp, doch der Bundesrechnungshof konstatiert in seinem ebenfalls als Verschlusssache eingestuften Gutachten (liegt TE vor):
„Bei der Wandelanleihe hingegen lag dem BMWE eine Stellungnahme vor, die erkennbar auf unvollständigen Informationen basierte (Wettbewerbsfähigkeit der Produkte, Produktivitätsentwicklung). Wesentliche Aspekte betrachtete sie nur eingeschränkt (Werksaufbau). Zudem bildete sie die Risiken des Engagements unvollständig ab (Rückzahlungsanalyse ohne Berücksichtigung Start-Up-spezifischer Risiken, keine Szenariobetrachtung)“, und kommt zu dem eindeutigen Schluss: „Das BMWE hätte die Stellungnahme daher in mehrfacher Hinsicht nicht als hinreichende Entscheidungsgrundlage betrachten dürfen.“
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