Die Zwangsgebühren, die den ÖRR pro Jahr mit 8,74 Milliarden Euro mästen, bleiben ein Ärgernis. Gleichwohl hat der gefräßige öffentlich-rechtliche Rundfunk in jüngster Zeit einige Schlappen einstecken müssen:
Mit seinem Urteil vom 15. Oktober 2025 (BVerwG 6 C 5.24) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig einen Spalt dafür geöffnet, dass Zwangsgebührenzahler bei Nachweis der Einseitigkeit der ÖRR die Zwangsgebühren anfechten können. Mit dem Urteil stellen die Leipziger Richter fest: Bei „gröblicher Verletzung“ des Programmauftrags gibt es keine Rechtfertigung für den Rundfunkbeitrag.
In der Folge ließ der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 18. Dezember 2025 Revisionen gegen Pro-Zwangsgebühren-Urteile von Verwaltungsgerichten zu.
Damit hat sich das ZDF am 15. Februar 2026 mit seiner skandalös manipulativen Berichterstattung über die Tätigkeit der US-Einwanderungsbehörde ICE einen Bärendienst erwiesen, ebenso die ARD mit als „Schnittfehler“ getarnter Manipulation in der Berichterstattung zum CDU-Parteitag nur wenige Tage später.
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