Offene Verfahren und nicht vollstreckte Haftbefehle – doch der Staat setzt die überforderte Justiz auf „Hass & Hetze“ an

vor 12 Monaten

Offene Verfahren und nicht vollstreckte Haftbefehle – doch der Staat setzt die überforderte Justiz auf „Hass & Hetze“ an
Bildquelle: NiUS

Die Justiz in Deutschland ist hoffnungslos überlastet. Mehr als 933.000 Fälle sind laut dem Deutschen Richterbund aktuell offen. Vor diesem Hintergrund mutet der Furor, mit dem Politiker gegen läppische Beleidigungen klagen und Meinungen kriminalisieren, völlig unverhältnismäßig an. Versuchen sie die Gerichtsbarkeit vor ihren Karren zu spannen?

Was sind die größten Probleme, die es mit den Mitteln des Gerichtswesens in den Griff zu bekommen gilt? Wenn es nach den Berliner Grünen geht: Hass und Hetze im Netz. Sie fordern „eine Berliner Meldestelle für digitale Gewalt“, die „Meldungen entgegennimmt und die Kooperation der Strafverfolgungsbehörden koordiniert“ (NIUS berichtete). Zudem benötige es „eine Online-Streife beim BKA, welche kurzfristig gebildet und durch Beamt*innen aus Bund und Ländern besetzt wird“. Die Grünen wünschen sich, dass die Polizisten „im Netz nach strafbaren Inhalten suchen und die Löschung veranlassen“ (NIUS berichtete).Die Polizei soll also verstärkt nach unliebsamen Meinungsäußerungen fahnden, die Staatsanwaltschaften selbst gegen Täter von Bagatelldelikten Anklage erheben. Wenn es um die gebetsmühlenartig beschworene, angeblich drohende Gefahr von Rechts für die Demokratie geht, muss die Strafverfolgung von Mord und Totschlag und anderen Gewaltdelikten oder Sexualverbrechen zurückstehen.

Zuletzt gab es im Juni einen bundesweiten „Aktionstag gegen Hasskriminalität im Internet“, bei dem 170 Razzien durchgeführt wurden, mit Fokus auf rechtsradikale Äußerungen. Die Urheber müssten „jederzeit mit einer konsequenten Strafverfolgung rechnen“. Politisch motivierte Kriminalität oder solche, die man dafür hält – darauf liegt der Fokus. Wobei das Augenmerk vor allem dem rechten Spektrum gilt, dem zwei Drittel der strafbaren Hasspostings zugeordnet wurden.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für 2024 hat die Gewaltkriminalität mit insgesamt 217.300 Fällen den höchsten Stand seit 2010 erreicht, aber Straftaten wie Beleidigung, Bedrohung oder Volksverhetzung genießen in der Politik größere Aufmerksamkeit. Der Volksverhetzungs-Paragraf 130 StGB, der einst den Straftatbestand klar definierte, wurde zu einem Gummiparagrafen gemacht, der inzwischen auch angewendet wird, wenn der „öffentliche Friede“ überhaupt nicht gefährdet wird.

Und § 188 StGB stellt die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter Strafe und sieht dafür eine höhere Strafe als bei der Beleidigung einfacher Bürger vor. Insbesondere empfindliche Politiker von Robert Habeck und Annalena Baerbock (Grüne) über Sawsan Chebli (SPD) bis zur Rekordhalterin Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) erstatteten wegen teilweise lächerlicher Schmähungen viele hundert Anzeigen. Strack-Zimmermann allein beschäftigt bis zu vier Staatsanwälte mit der Flut ihrer Anzeigen.

Die dauerbeleidigte Marie-Agnes Strack-Zimmermann hält die Staatsanwaltschaft auf Trab.

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