Der CDU-nahe Verein Klimaunion hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das sich mit der Frage befasst, ob das Heizungsgesetz wieder abgeschafft werden könnte. Der scheidende CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann, der Vorsitzende der Klimaunion ist, stellte das Gutachten vor. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine bloße Abschaffung des Heizungsgesetzes verfassungsrechtlich problematisch wäre. Damit ist intern in der CDU eine Debatte um den Umgang mit dem Heizungsgesetz angestoßen. Zuerst berichtete darüber Table.Media.
Die Jura-Professoren Christian Calliess und Gregor Kirchhof, die das Gutachten verfassten, kommen zu dem Schluss, dass es aufgrund von Grundgesetz und EU-Recht „eine Art normatives Nicht-Verschlechterungsprinzip“ gebe. Praktisch bedeutet dies, dass „Deutschland jetzt zu einem effektiven Klimaschutz verpflichtet ist“. Denn Gesetzesänderungen, die für den Klimaschutz von Nachteil sind, dürften nur vorgenommen werden, wenn „vorrangige Gemeinwohlinteressen diese rechtfertigen“.
Heilmann, der auch Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz ist, warnt darum vor einer Rücknahme des Heizungsgesetzes ohne gleichwertige Alternativen. Eine bloße Abschaffung sei verfassungsrechtlich problematisch: „Wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen würden.“ Allerdings seien Detailänderungen möglich.
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