Am 17. Juni 2024 wird der Polizeikommissar Simon Bohr († 34) in Völklingen im Einsatz erschossen. Eine Tat, die in ihrer Brutalität einer Hinrichtung entsprach. Täter Ahmed G. gesteht. Die Staatsanwaltschaft fordert Jugendstrafe wegen Mordes. Und am Ende steht weder ein Mordurteil noch Gefängnis, sondern die Einweisung in die Psychiatrie. Abermals genau in dieser Kollision von Tat und Folge liegt der Skandal von Saarbrücken.
Simon Bohr starb durch Schüsse aus seiner eigenen Dienstwaffe. Der 19 Jahre alte Täter hatte sie ihm entrissen und abgedrückt. Ein Beamter ist tot, seine Familie ist zerstört, Bohrs Witwe sitzt im Gerichtssaal. Das sind die nackten Tatsachen. Alles Weitere ist die sprachliche und juristische Ummantelung eines Urteils, das nach außen nur eine Botschaft sendet: Selbst wer einen Polizisten tötet, muss am Ende nicht mit der härtesten strafrechtlichen Antwort rechnen.
Das Gericht folgte nicht der Staatsanwaltschaft, die wegen Mordes aus Mordlust 13 Jahre Jugendstrafe verlangt hatte. Stattdessen übernahm es die Deutung, der Angeklagte sei in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen und habe sich infolge einer schizophrenen Erkrankung in subjektiver Lebensgefahr gewähnt. So wurde aus einem tödlichen Angriff auf einen Polizeibeamten kein Mord, sondern ein Fall für die Forensik.
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