Wie Welt berichtet, liegen insgesamt etwa 8.500 Verfahren wegen Straftaten mit Bezug zum Gaza-Krieg bei der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft vor. Rechtskräftig verurteilt wurden bisher nur zwanzig Personen. Bei der Staatsanwaltschaft liegen 3.200 Fälle. Aktuell sind es bei der Polizei 5.300 Fälle mit Bezug zum Gaza-Konflikt, wie ein Sprecher der Berliner Polizei laut Welt der dpa sagte. Viele dieser Fälle werden wahrscheinlich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, dass 1.070 der 3.200 Fälle sich auf Straftaten beziehen, die sich bei Demonstrationen mit Nahost-Bezug ereigneten. Bei 1.642 Fällen sind die Straftäter namentlich bekannt. Oft werden Täter mehrfach straffällig, sodass Verfahren zusammengelegt werden. Wie Welt schreibt, sind laut der Staatsanwaltschaft in 360 Fällen Anklagen erhoben worden oder es wurde per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Ermittlungen zu Straftaten beziehen sich häufig auf Volksverhetzung wegen der Verwendung verbotener Parolen, Sachbeschädigung durch antisemitische Schmierereien oder Widerstandshandlungen gegen Polizisten. Der antisemitischen Hasskriminalität werden 103 der 3.200 bei der Staatsanwaltschaft liegenden Fälle zugeordnet. Auch der Fall von Lahav Shapira gehört dazu.
Der Fall hatte großes Aufsehen erregt. Der jüdische FU-Student wurde im Februar dieses Jahres von einem pro-palästinensischen Kommilitonen zusammengeschlagen und ins Gesicht getreten, sodass er schwere Verletzungen erlitt. Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Fall Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben und sieht einen Zusammenhang zum Nahost-Konflikt. Shapira hatte sich an der Freien Universität israelsolidarisch engagiert.
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