Die Niedersächsische Landesmedienanstalt war offenbar überfordert. Ein einzelner Journalist, eine Webseite, ein paar kritische Artikel – und schon musste Verstärkung heran. Also gründete die „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK) kurzerhand eine Sondereinsatzgruppe „Prüfgruppe Wallasch“ aus gleich fünf Landesmedienanstalten.
Fünf Behörden, finanziert mit knapp 200 Millionen Euro Zwangsgebühren pro Jahr, gegen einen Mann. Alexander Wallasch hat in den letzten Jahren über 3.000 Artikel veröffentlicht – tief recherchiert, mit Quellen, oft unangenehm für die Mächtigen. Nun soll er 2.500 Euro Verwaltungsgebühr zahlen, weil drei (!) Artikel angeblich gegen die neue „Sorgfaltspflicht“ nach § 19 Medienstaatsvertrag verstoßen. Bei Weigerung drohen pro Artikel 500 Euro Zwangsgeld – und theoretisch sogar Haft. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, sämtliche Artikel seines Archivs selbst auf „Sorgfalt, Inhalt, Herkunft und Wahrheit“ zu prüfen. Rechnerisch könnte das ein Millionenschaden werden. Praktisch ist es ein Angebot, das man nicht ablehnen kann: Schweigen oder Pleite.
Während regierungsnahe Verleger wie Wolfram Weimer mit den Chefs derselben Landesmedienanstalten auf dem Dach des Kanzleramts Selfies machen und die nächste „Digitalabgabe“ vorbereiten, wird gegen den unabhängigen Kollegen Wallasch die moderne Variante der Reichsschrifttumskammer in Stellung gebracht. RA Dirk Schmitz, der Wallasch juristisch vertritt, nennt das System beim Namen: „Eine moralisch verkommene Einrichtung eines deep state; missliebige Medien sollen schweigen.“ Die Klage ist eingereicht. Sie könnte bis Karlsruhe gehen – und über die Zukunft der Pressefreiheit in Deutschland entscheiden.
Gregor Leip fragt RA Dirk Schmitz:
Gregor Leip: Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat sich Verstärkung gegen Wallasch geholt. Was ist passiert?
Dirk Schmitz: Da ist eine „Sondereinsatzgruppe Wallasch“ gegründet worden, weil eine einzelne Landesmedienanstalt anscheinend nicht mit Bordmitteln in der Lage ist, ihr „Tagesgeschäft“ zu vollziehen. Nämlich zu prüfen, was man in welchem Umfang rechtlich angehen darf oder nicht.
Dafür benötigt die neue deutsche Generalzensurbehörde ZAK gleich fünf (!) Landesmedienanstalten, nämlich die Niedersächsische Landesmedienanstalt, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, die Medienanstalt Hamburg – Schleswig-Holstein sowie die Medienanstalt Hessen. Das von den Zwangsrundfunkgebühren gemästete – pardon – parasitäre System hat für alle 14 Landesmedienanstalten eine zusätzliche Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) gegründet – auch gezielt zur Verfolgung kritischer Medienäußerungen.
Dürfen Sie denn?
Formell ja – denn der Staatsvertrag hat für den Bürokratiekrebs eine neue Aufgabe gesucht – und gefunden – die systematische Zensur kritischer Medien. Wie erklärt man dem Leser grundsätzlich, was eine „Landesmedienanstalt“ überhaupt ist?
Diese Anstalten hatten ursprünglich eine andere Aufgabe. Die Zulassung und Kontrolle von privatem Hörfunk- und Fernsehen und ein bisschen Jugendschutz. Daraus hat das woke-föderale System der Landesgesetzgeber die Medienanstalten in eine funktionale Reichsschrifttumskammer transformiert.
Was heißt das konkret?
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