Der Rechnungshof von Berlin hat die Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus in Berlin als „evident rechtswidrig“ bewertet. In einer offiziellen Mitteilung heißt es, die zuständige Senatsverwaltung habe bei der Bewilligung von Mitteln in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro grundlegende Vorgaben des Haushaltsrechts missachtet.
Konkret geht es um 13 Projekte, die als „von besonderer politischer Bedeutung“ eingestuft und außerhalb eines regulären Förderverfahrens bewilligt wurden. Nach Darstellung des Rechnungshofs seien die Anträge „ohne inhaltliche Prüfung“ genehmigt worden. Zudem seien die Projekte „ohne erkennbare Auswahlkriterien“ festgelegt worden.
Weiter heißt es, zentrale Voraussetzungen für eine Förderung seien nicht geprüft worden. Dazu zählen laut Rechnungshof unter anderem die finanzielle Leistungsfähigkeit der Antragsteller, deren persönliche Zuverlässigkeit sowie die Frage, ob Eigenmittel eingebracht wurden. Unter diesen Umständen hätten die Mittel „nicht gewährt werden dürfen“.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











