Reform des Sexualstrafrechts: So gefährlich ist das Prinzip „Nur Ja heißt Ja”

vor etwa 2 Monaten

Reform des Sexualstrafrechts: So gefährlich ist das Prinzip „Nur Ja heißt Ja”
Bildquelle: NiUS

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig drängt auf eine Reform des Sexualstrafrechts. Sexuelle Handlungen sollen demnach nur einvernehmlich sein, wenn alle Beteiligten eingewilligt haben. Ohne aktive Zustimmung droht Strafbarkeit. Das ist in mehrfacher Hinsicht problematisch.Die letzte große Reform des Sexualstrafrechts liegt zehn Jahre zurück: Seit 2016 gilt in Deutschland der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Entscheidend für die Strafbarkeit ist, dass der entgegenstehende Wille der betroffenen Person klar zum Ausdruck kommt.

Die Grünen jedoch finden, dass das Prinzip dort an seine Grenzen stößt, wo Frauen „aus Angst, Schock oder Überforderung kein ‚Nein‘ äußern können“. Nach dem „Ja heißt Ja“-Prinzip wäre jedoch jede sexuelle Handlung strafbar, der nicht klar und eindeutig zugestimmt wurde: „So könnten auch Situationen erfasst werden, in denen Betroffene zunächst nicht aktiv widersprechen oder eine anfängliche Zustimmung später zurückziehen.“

„Ja heißt Ja“ stärke die sexuelle Selbstbestimmung und sende „ein klares Signal zur Prävention sexualisierter Gewalt“, sagen die Grünen, und verweisen auf „15 europäische Länder wie Schweden, Spanien und zuletzt Frankreich und Norwegen“, die ein konsensbasiertes Strafrecht eingeführt hätten. Im April diskutierte der Bundestag nach einem Vorstoß der Grünen über die Problematik.

Dort lehnte die CDU/CSU-Fraktion einen konkreten Gesetzentwurf der Grünen, der diesen Grundsatz im deutschen Sexualstrafrecht (Paragraf 177 StGB) verankern sollte, bisher ab. Die Fraktion begründete dies mit dem Verweis auf die bereits bestehende Regelung „Nein heißt Nein“ und der Gefahr rechtlicher Unklarheiten, über die noch zu reden sein wird.

Ende April forderte das EU-Parlament die Einführung einer einheitlichen strafrechtlichen Definition von Vergewaltigung. Das klare Einverständnis für sexuelle Handlungen soll darin verankert werden. Vergewaltigung sei es nicht nur dann, wenn die Frau laut ‚Nein‘ schreien würde, sondern immer dann, wenn es keinen klaren Konsens gebe.

Zu den bekanntesten europäischen Beispielen gehört Schweden. Nach Einführung des schwedischen Zustimmungsgesetzes 2018 kam es zu mehreren Verurteilungen, bei denen Gerichte sagten: Die Frau habe nicht aktiv zugestimmt, sie sei passiv gewesen, und der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass kein Einverständnis vorlag.

Auch in Frankreich wurde das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ eingeführt: Die Zustimmung muss nun unter anderem frei, konkret und widerrufbar gegeben werden. „Sie kann nicht allein aus dem Schweigen oder dem Ausbleiben einer Reaktion des Opfers hergeleitet werden“, heißt es im Gesetzestext. Die Debatte um die Gesetzesänderung hatte an Fahrt gewonnen, nachdem Gisèle Pelicot von ihrem Ex-Mann über zehn Jahre lang immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und fremden Männern zur Vergewaltigung angeboten worden war.

In Spanien gilt seit 2022 das bahnbrechende „Nur-Ja-heißt-Ja“-Gesetz (Ley de solo sí es sí), das Zustimmung ausdrücklich als frei geäußerten Willen definiert – Schweigen oder Passivität reichen nicht. Spanische Gerichte haben seitdem Fälle entschieden, in denen Alkohol, Angststarre oder passive Duldung als fehlende Zustimmung gewertet wurden. Auslöser war der Fall „La Manada“. Fünf Männer waren wegen „sexuellen Missbrauchs“ („abuso sexual“) einer 18-Jährigen im Jahr 2016 zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht argumentierte, es habe keine nachweisbare Gewalt oder Einschüchterung gegeben, wie sie für den Tatbestand der Vergewaltigung („agresión sexual“) damals verlangt wurde.

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