Reformstaatsvertrag: Wie die Länder jetzt den Presse-Machenschaften des ÖRR ein Ende bereiten könnten

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Reformstaatsvertrag: Wie die Länder jetzt den Presse-Machenschaften des ÖRR ein Ende bereiten könnten
Bildquelle: Apollo News

Bald könnten die Forderungen nach einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die Tat umgesetzt werden. Die Bundesländer haben Ende September einen 112-seitigen Entwurf für einen Reformstaatsvertrag präsentiert, der einschneidende Veränderungen vorsieht, vor allem die Verschlankung der Sender und eine transparentere Finanzierung. Die Maßnahmen könnten die Rundfunkgebühren sinken lassen und den Aufgabenbereich von ARD, ZDF und Co. durch konkrete Zuschreibungen genau festlegen.

Spätestens mit dem Aufstieg der AfD in Sachsen und Thüringen ist klar: Ein großer Teil der Gesellschaft befürwortet eine Reform des Medienstaatsvertrags. Nachdem der konkrete Entwurf veröffentlicht wurde, zeigten sich ARD und ZDF schockiert und als Opfer einer solchen Novellierung. „Was ist hier los?“, fragten Instagram-Konten von Tagesschau und ZDFheute in Beiträgen, die mit einem schwarzen Zensurblock verdeckt waren (Apollo News berichtete).

Die Sender beziehen sich damit auf einen Neuerungsvorschlag der Länder. Im Fokus steht der dritte Abschnitt des Medienstaatsvertrags, der die Zuständigkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regeln soll. Unter Paragraph 30 finden sich die genauen Regulierungen für Telemedien, die Online-Angebote der Rundfunkanstalten. „Die eigenen Portale sowie Telemedien auf Drittplattformen dürfen jeweils nicht presseähnlich sein. Sie sind im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton zu gestalten“, soll es dort jetzt heißen. Lediglich „sendungsbegleitende Texte“, Überschriften, Foren oder Ähnliches sind zulässig.

Auf Instagram haben die Tagesschau sowie ZDFheute bereits auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Konkret würde der Reformstaatsvertrag vorsehen, dass die Internetangebote „weniger Text und mehr Video“ anbieten müssten und erst über ein Thema berichten dürften, wenn dieses von den Rundfunkangeboten, also Fernsehen oder Radio, behandelt wurde, klagen die Sender.

In den im Vertragsentwurf festgehaltenen Anmerkungen heißt es dazu: „Der Bezug muss zu einer eigenen Sendung hergestellt werden, wobei ‚eigen‘ nicht zwangsläufig selbst produziert bedeutet, aber im eigenen Angebot genutzt.“ Brisant: Die entscheidende Formulierung findet sich fast wortgleich im aktuell gültigen Vertrag. „Die Telemedienangebote dürfen nicht presseähnlich sein. Sie sind im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton zu gestalten, wobei Text nicht im Vordergrund stehen darf“, heißt es da.

Die Befürchtung der öffentlich-rechtlichen Medien, sie könnten in Zukunft keine Textbeiträge auf Plattformen wie Instagram verbreiten dürfen, ist eigentlich obsolet – denn diese Regelung ist längst gültig. Mit anderen Worten: Tagesschau und Co. verstoßen momentan bereits gegen den Medienstaatsvertrag. Schon heute heißt es, Telemedienangebote sollen „nach Möglichkeit eine Einbindung von Bewegtbild oder Ton“ verfolgen – der Großteil der Instagram-Beiträge von Tagesschau und ZDFheute sind Bildbeiträge mit Text.

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