Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch den Entwurf für ein Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Damit wird der Entwurf nun in den Bundestag eingebracht. Unter Federführung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will die schwarz-rote Koalition die Zugriffs- und Kontrollmöglichkeiten der Strafverfolger im Internet erweitern.
Damit wird die politisch hoch umstrittene Vorratsdatenspeicherung neu eingeführt. Kritiker bemängeln die grundsätzliche Sammlung von Daten, auch und gerade von unbescholtenen Bürgern. In der Vergangenheit waren mehrere Anläufe vor Gerichten gescheitert: Ein Gesetz aus dem Jahr 2008 wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht als unverhältnismäßiger Eingriff in das Fernmeldegeheimnis verworfen. Ein erneuter Anlauf wenige Jahre später scheiterte 2015 vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Umsetzung des Gesetzes untersagte.
Jetzt will die Koalition den dritten Anlauf rechtssicherer gestalten. Das Vorhaben sieht vor, dass Daten von Internetnutzern grundsätzlich für drei Monate gespeichert werden – konkret die IP-Adresse, Verbindungszeiten, die Dauer der Netzverbindung und Standortdaten. Zugriff auf diese Daten sollen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften, unter Umständen aber auch Nachrichtendienste wie der Verfassungsschutz bekommen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











