Die neue Abmeldepflicht für potentiell wehrfähige Männer bis 45 Jahre sorgt für heftige Kritik und schwere juristische Bedenken. Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler hält die Regelung für einen gefährlichen Eingriff in Grundrechte.
Gegenüber NIUS erklärt er: „Männer, die wehrpflichtig sind und längere Zeit ins Ausland wollen, müssen sich diesen Auslandsaufenthalt genehmigen lassen. Diese Genehmigungspflicht halte ich grundsätzlich für völlig unverhältnismäßig und damit auch verfassungswidrig.“
Die Regelung greife direkt in die allgemeine Handlungsfreiheit ein. „Man darf ohne Genehmigung nicht längere Zeit ins Ausland – das muss man sich mal überlegen. Das ist eine starke Beschränkung eines Grundrechts“, so Boehme-Neßler weiter.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











