Rheinland-Pfalz rudert zurück. Nachdem das Innenministerium zunächst medienwirksam angekündigt hatte, AfD-Mitglieder grundsätzlich vom Staatsdienst auszuschließen, folgt nun die ernüchternde Klarstellung: Jeder Fall wird doch einzeln geprüft. Das Innenministerium bestätigte auf Anfrage des SWR, dass ein genereller Ausschluss nicht haltbar ist.
Noch am vergangenen Freitag hatte die Landesregierung anders getönt. Bewerberinnen und Bewerber mit AfD-Parteibuch seien „künftig ausgeschlossen“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Die politische Botschaft war klar: Demonstrative Härte gegen eine ungeliebte Partei.
Doch diese Strategie ist die Verfassung im Weg. Mehrere Staatsrechtler äußerten deutliche Kritik. Joachim Wieland, Professor an der Universität Speyer, stellte unmissverständlich klar: Eine pauschale Ablehnung aufgrund der Parteimitgliedschaft verstößt gegen das Grundgesetz. Das Recht auf Zugang zum öffentlichen Dienst hängt ausschließlich von Eignung, Befähigung und Leistung ab.
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