Die AfD will sich von der Bundestagsverwaltung rund 2,3 Millionen zurückholen, nachdem diese Anfang des Jahres den Verdacht geäußert hatte, es könne sich um eine Strohmann-Spende handeln. Um möglichen Konsequenzen zu entgehen, überwies die AfD den Betrag im April vorsorglich an die Bundeskasse.
Eine Sprecherin des Berliner Verwaltungsgerichtes bestätigte gegenüber ntv, dass eine entsprechende Klage (VG 2 K 410/25) der AfD bereits im August eingegangen ist. Die Partei betont, dass die Spende nicht ordnungsgemäß gewesen sei.
Anfang des Jahres erhielt die AfD eine Großspende von dem Österreicher Gerhard Dingler. Dabei ging es um die Finanzierung von Wahlplakaten im Wert von 2,35 Millionen Euro. Der Bundestag dem Großspenden gemeldet werden müssen veröffentlichte die Zahl. Später berichteten mehrere Medien, die Summe sei über Dingler lediglich weitergeleitet worden und stamme tatsächlich vom Schweizer Immobilienunternehmer Henning Cole.
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