„Nötigung ist ein Verbrechen. Ich bin hier, wenn du reden willst – nur, wenn du möchtest.“ Mit diesem Plakat bot sich die Schottin Rose Docherty vor Abtreibungskliniken als Ansprechpartner an – und wurde deshalb bereits zweimal verhaftet.
Denn in Schottland trat im Herbst 2024 der Abortion Services (Safe Access Zones) Act in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden im Umkreis von 200 Metern um Abtreibungskliniken Sperrzonen errichtet, in denen Meinungs- und Versammlungsfreiheit außer Kraft gesetzt sind, wenn sich die entsprechenden Meinungen und Versammlungen gegen Abtreibung richten. Ein ähnliches Gesetz besteht in England und Wales.
Das schottische Gesetz verbietet nicht nur „Belästigung“ oder Behinderung von Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen, sowie von Ärzten und Personal, sondern auch, „die Entscheidung einer anderen Person zu beeinflussen, Abtreibungsdienstleistungen in den geschützten Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen, zu erbringen oder deren Erbringung zu ermöglichen“.
Die schottische Staatsanwaltschaft sah in Dochertys stillem Angebot eine Verletzung dieses Paragrafen und klagte die 75-Jährige an. Das Amtsgericht Glasgow hat diese Klage nun zumindest vorläufig abgewiesen: Die Staatsanwaltschaft konnte nicht nachweisen, dass oder wie viele Personen anwesend waren, die auf das Angebot hätten eingehen oder sich umstimmen lassen können.
Die Alliance Defending Freedom (ADF International), die Dochertys Verteidigung koordiniert, sieht in der Entscheidung einen „Sieg für die Meinungsfreiheit. (…) Das Urteil bekräftigt, dass das Anbieten eines einvernehmlichen Gesprächs nach schottischem Recht keinen Straftatbestand darstellt“, so ADF International gegenüber Tichys Einblick. Dies entspricht der Haltung der Verteidigung, die davon ausgeht, „dass einvernehmliche Gespräche niemals eine strafbare ‚Beeinflussung‘ darstellen können“ und dass Rose Dochertys Verhalten im Sinne der Meinungsfreiheit durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist.
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