Die gesamte AfD-Bundestagsfraktion will noch im Laufe des Tages (10. März) eine sogenannte Organklage und einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestages zu der von Schwarz-Rot geplanten Schulden-Orgie zu verhindern. Das teilte die Fraktion mit. Unabhängig davon riefen einzelne Abgeordnete der AfD, darunter auch neu gewählte Parlamentarier, sowie die ehemalige AfD-Abgeordnete Joana Cotar nach eigenen Angaben ebenfalls das höchste deutsche Gericht an. Die Linke erwägt dies auch.
„Solche Entscheidungen darf nur der neue Bundestag treffen“
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) dürfte den alten Bundestag allenfalls und ausnahmsweise in besonders eilbedürftigen Notfällen zusammenrufen, „nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hoch umstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen“, argumentierte der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stephan Brandner. Er betonte: „Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen.“
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