Eine 16-Jährige will ihr Betriebspraktikum beim AfD-Politiker René Springer absolvieren. Die Schule verbietet ihr das, weshalb die Schülerin vor Gericht Beschwerde einreicht. Das Entgegnungsschreiben des Schulamtes verfasst ein Jurist, der für die Grünen kandidierte. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg schließt sich seiner Begründung an. NIUS liegen die Schriftsätze exklusiv vor.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Freitag die Beschwerde einer Schülerin zurückgewiesen, deren Schule ihr verboten hatte, beim AfD-Politiker René Springer ein Praktikum zu machen. Damit wurde ein vorheriger Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Januar bestätigt.
Die Schulleitung eines beruflichen Gymnasiums hatte der Schülerin am 12. Dezember 2025 untersagt, ihr Pflichtpraktikum im Januar 2026 beim Brandenburger AfD-Politiker zu absolvieren. Zu diesem Zeitpunkt lag der Schule bereits eine unterzeichnete Praktikumsvereinbarung mit Springer vor.
WM 2026 in USA: Fifa-Skandal! Trump ruft Infantino an! Sperre für US-Spieler aufgehoben I WELT LIVE











