Am Dienstag hat der Schweizer Ständerat einer Änderung in der Strafprozessordnung der Eidgenossenschaft beschlossen. Künftig muss die Polizei in gesamten Schweiz stets Nationalität, Alter und Geschlecht von Tätern und Opfern in Meldungen angeben. Bislang war das von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt worden. Wie die NZZ berichtet, war bereits bei rund der Hälfte der Kantone eine ähnliche Regelung verankert.
Vorgeschlagen hatte die Änderung der SVP-Nationalrat Benjamin Fischer aus Zürich. Laut ihm bestehe ein öffentliches Interesse daran, „dass die Bevölkerung ehrlich, umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit informiert wird“, wie er der NZZ sagte. Der Ständerat hat die Forderung Fischers mit 23 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Der Nationalrat hatte die Änderung bereits vergangenen September angenommen.
Bereits seit Jahrzehnten gibt es in der Schweiz eine Debatte über die Nennung von Nationalitäten und weiteren Informationen zu Verdächtigen. Auch in Deutschland gibt es eine solche Debatte – 2024 wies das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen etwa die Polizei an, die Nationalität von Verdächtigen künftig in der Regel zu veröffentlichen. In anderen Bundesländern wird dagegen oftmals mit einer Veröffentlichung der Nationalität eher zurückhaltend umgegangen – das wird meist mit Schutz vor Diskriminierung begründet.
ANGST IN ANKARA: Gutes Gespräch mit Putin ‒ Was hat Trump auf NATO-Gipfel vor? | WELT LIVESTREAM











