Marla-Svenja hat gelitten. Die Biologie hat sie als Mann zur Welt kommen lassen, der repressive Staat hat sie gezwungen, dieses gesellschaftliche Konstrukt anzunehmen. Sie hat rebelliert, wurde auffällig, beleidigte Menschen, machte sich unter anderem der Volksverhetzung schuldig. Für die mutmaßlich aus Verzweiflung übers falsche Geschlecht begangenen Taten hat der Staat sie erneut bestraft und für anderthalb Jahre ins Gefängnis geschickt. Der Berufungsprozess läuft noch.
Grüne, FDP und SPD haben sich vorgenommen, Menschen wie Marla-Svenja in ihrem Leid beizustehen. Sie soll das Geschlecht leben dürfen, das sie selbst fühlt. Wenn sie schon ins Gefängnis muss, dann in ein Frauengefängnis. Ein ärztliches Attest, das ihr bestätigt, wirklich eine Frau zu sein, sei nicht notwendig, haben Grüne, FDP und SPD gesagt. Es von ihr zu verlangen, sei ein Verstoß gegen die vom Grundgesetz ausdrücklich geschützte Menschenwürde. Das hat die Ampel in ihrem Selbstbestimmungsgesetz ausdrücklich festgelegt.
Über dieses Selbstbestimmungsgesetz haben Grüne, FDP und SPD es auch unter Strafe genommen, den ehemaligen Namen von Opfern wie Marla-Svenja öffentlich zu machen. Dead-Naming nennt sich das. Doch genau das tun jetzt zahlreiche Medien. Sie nennen Marla-Svenja immer noch S… und sagen, sie sei ein er, der nur ein Nazi sei, der das Geschlecht bloß ändere, um der Haft in einem Männergefängnis zu entgehen. Damit missachten sie Marla-Svenjas Recht auf Selbstbestimmung und auf Schutz ihrer eigenen, abgelegten Identität.
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