Eines kann man der Brüsseler Politik und ihrer Filialen in den Hauptstädten nicht vorwerfen: Diskontinuität. Hat man sich auf eine gemeinsame Agenda geeinigt, wurde ein Konsens im prozessualen Vorgehen gefunden, setzt ein simultaner Aufbau institutioneller und medialer Abwehrmechanismen ein. Sie dienen der Immunisierung und narrativischen Absicherung der beteiligten Akteure, Institutionen und Profiteure des Gewerks, das den politischen Prozess in die Realität hebt.
In diesen Kontext gehört, was die Bundesregierung derzeit plant. Die Regierung Merz bereitet die nationale Umsetzung einer medial völlig unterbelichteten EU-Richtlinie vor. Es geht dabei um sogenannte SLAPP-Klagen. Bei SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) handelt es sich um juristische Einschüchterungsversuche, mit denen mächtige Akteure versuchen, Kritiker, Journalisten oder Whistleblower durch kostenintensive Gerichtsverfahren mundtot zu machen. Es geht dabei nicht um juristischen Erfolg, sondern um die Erzeugung von Druck, Angst und im Endeffekt um die finanzielle Erschöpfung der Gegenseite.
Die EU-Richtlinie, offiziell ein Schutzschirm für kritische Stimmen, öffnet dem nationalen Gesetzgeber ein weites Feld beliebiger Interpretation und Umsetzung. Während Brüssel von „Schutz vor Einschüchterung“ spricht, nutzt Berlin die Vorlage zur Erweiterung richterlicher Interventionsrechte und legt ihnen die Definitionshoheit von „offenkundig unbegründeten“ Klagen in die Hände.
Der Vorstoß richtet sich nicht etwa gegen mediale Desinformation im Mainstream, sondern soll vor allem der wirksamen Disziplinierung regierungs- und EU-kritischer Akteure dienen. Man fürchtet die sich auftürmende Welle substantieller Kritik am wachsenden Zentralismus Brüssels. In einem Klima wachsender Opposition formiert sich damit ein juristisches Frühwarnsystem gegen systemische Abweichung – getarnt als Schutzmechanismus für journalistische Freiheit.
ANGST IN ANKARA: Gutes Gespräch mit Putin ‒ Was hat Trump auf NATO-Gipfel vor? | WELT LIVESTREAM










