Der Antrag R06 hat es in sich. Auf Seite 240 des Antragsbuches für den CDU-Bundesparteitag (20./21. Februar in Stuttgart) hat der CDU-Landesverband Schleswig-Holstein alles zusammengeschrieben, was man zum Thema Medien schon lange mal sagen wollte. Allein die Überschrift „Digitale Öffentlichkeit ordnen – Demokratie, Jugend und Medienvielfalt wirksam schützen“ rührt Demokratie, Digitales, Jugendschutz und Förderung verschiedener Medienformen fröhlich zusammen.
Schon in der Präambel müssten gestandene Medienpolitiker eigentlich den Atem anhalten, wie unbeschwert oberflächliche Kenntnis sozialer Medien, gefühlige Aversionen, Vorurteile und ästhetische Kritteleien vermixt werden. Digitale Plattformen eröffneten „einerseits neue Möglichkeiten der Information, der Beteiligung und des Austauschs. Andererseits bewirken die Logiken der Algorithmen oftmals eine Verrohung der Diskussionskultur, weil emotionalisierende und polarisierende Inhalte – nicht selten auf Kosten von Wahrheit und demokratischen Diskurs – bevorzugt werden. Digitale Hassrede, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, sexistische und antisemitische Hetze finden auf digitalen Plattformen täglich statt.“
Themen, die an Diskussionen über die Bild-Zeitung in den 80er Jahren erinnern, werden auf den folgenden vier Seiten verknüpft mit der Forderung nach einer Digitalabgabe, mit dem Wunsch nach regionalen Medien (Zeitungen), die angeblich per se faktentreuer berichten, und einem Social-Media-Verbot für unter 16-jährige Kinder. Wer will „emotionalisierende und polarisierende Inhalte“ bewerten oder entscheiden, wo „Verrohung“ beginnt?
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