Soldat, der sich nicht gegen Corona impfen lassen wollte, beruft sich auf Gewissen – und wird freigesprochen

vor 5 Monaten

Soldat, der sich nicht gegen Corona impfen lassen wollte, beruft sich auf Gewissen – und wird freigesprochen
Bildquelle: NiUS

Ein Bundeswehr-Offizier sagte 2022 aus Gewissensgründen „Nein“ zur Corona-Impfung – und landete deshalb wegen Befehlsverweigerung vor Gericht. Jetzt der Paukenschlag aus Schweinfurt: Das Landgericht sprach ihn am Dienstag in zweiter Instanz frei, weil die Impfpflicht seine Gewissensfreiheit verletzt habe. NIUS war live vor Ort.

Ein Offizier der Bundeswehr verweigerte im Jahr 2022, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Der Hauptgrund für diese folgenschwere Entscheidung: Er möchte nicht wider sein Gewissen handeln. Sein „Nein“ zur Impfung führte dazu, dass er sich im Januar 2025 vor dem Landgericht Schweinfurt wegen Gehorsamsverweigerung auf der Anklagebank verteidigen musste. Der kleine Besucherbereich in dem Gerichtssaal ist voll. Zahlreiche Familienmitglieder und Freunde sind zu seiner Unterstützung angereist. Für den Oberleutnant, der anonym bleiben möchte, ging es am Dienstag gut aus. Die Richterin sprach ihn in zweiter Instanz frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der am Diensttag vom Landgericht Schweinfurt freigesprochene Offizier (rechts) mit seinem besten Freund Joel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Der Fall war nicht einfach. Es war rechtsfortbildend, was hier passiert ist“, sagt der Verteidiger des Soldaten, Andreas Hohnel, gegenüber NIUS.„Eine solche Entscheidung hatten wir so noch nicht“, meint der zweite Rechtsanwalt, Michael Giesen, gegenüber diesem Onlinemedium. Insgesamt vertraten den Angeklagten drei Rechtsanwälte. Giesen, der vor seiner juristischen Laufbahn viele Jahre als Feldjäger, der Militärpolizei der Bundeswehr, diente, vertrat schon viele Soldaten vor Gericht, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen wollten.

„Ein Präzedenzfall ist es insofern, als tatsächlich hier eine Gewissensentscheidung angenommen wurde“, sagt er. Die Gewissensentscheidung sei ins zentrale Geschehen genommen worden.

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