In Düsseldorf soll kommende Woche das Urteil gegen Issa al Hasan fallen. Der 27-jährige Syrer tötete am 23. August 2024 auf dem Solinger „Fest der Vielfalt“ drei Personen und verletzte acht weitere mit kaum zu übertreffender Heimtücke, wie einer der Nebenklagevertreter nun penibel festhielt. Heimtücke gehört zum Mord dazu, aber im Grunde muss man sich kaum noch damit aufhalten. Die Schwere der Tat liegt in einem anderen Bereich, einer anderen Dimension.
Bei zwei von ihm angegriffenen Personen ritzte der Täter nur ihre Kleidung auf. Wenn so etwas auf der Straße oder am Bahnhof passierte, wäre es vielleicht nicht einmal eine Anzeige wert. Hier wird es als Mordversuch gewertet. Und in der Tat: Al Hasan stach immer wieder gezielt auf den Halsbereich ein. In einem Fall erwies sich eine dicke Kapuze als lebensrettend. Dass nicht noch mehr starben, liegt wohl nur an der Zivilcourage eines Anwesenden, der dem Attentäter Widerstand entgegensetzte und ihn so in die Flucht trieb.
Am Tag nach dem Attentat wurde al Hasan mit großem Aufwand festgenommen und per Hubschrauber nach Karlsruhe überstellt. Einen weiteren Tag später übernahm die Bundesanwaltschaft das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, was vor allem eine Aussage über den klar terroristischen Charakter der Tat ist. Der Prozess findet im Hochsicherheitssaal des Düsseldorfer Oberlandesgerichts statt.
In dieser Woche hat die Staatsanwältin Antje Groenewald ihr Plädoyer gehalten. Sie wirft dem Angeklagten dreifachen Mord, zehnfachen versuchten Mord und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Und man fragt sich unwillkürlich: Ist das schon die ganze Tatbeschreibung? Im Grunde gehört auch dazu, dass al Hasans Tat dazu angetan war, Menschen zu Tode zu ängstigen und dass er damit ein Programm verficht, das im eklatanten Gegensatz zu unserem Grundgesetz und unseren Gebräuchen steht.
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