Sprengung der Nordstream-Pipeline: Polnisches Gericht blockiert Auslieferung von Verdächtigem nach Deutschland

vor 9 Monaten

Sprengung der Nordstream-Pipeline: Polnisches Gericht blockiert Auslieferung von Verdächtigem nach Deutschland
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Ein polnisches Gericht hat die Auslieferung eines ukrainischen Verdächtigen im Fall der Sprengung der deutsch-russischen Pipelines Nordstream 1 und 2 am Freitag blockiert, wie die Presseagentur PAP meldet. Seit Ende September sitzt Wolodymyr Z. in polnischer Untersuchungshaft, nachdem er dort festgenommen wurde.

In Deutschland wirft ihm die Bundesstaatsanwaltschaft vor, Teil der Gruppe gewesen zu sein, die im September 2022 Sprengsätze an den Pipelines nahe der Ostseeinsel Bornholm verlegt hat und diese dort später sprengte. Konkret wird gegen Z. wegen gemeinschaftlichem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindlicher Sabotage ermittelt.

Die durch die Explosion herbeigeführten Beschädigungen führten dazu, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden kann – insgesamt kam es zu vier Lecks an drei der vier Leitungen (eine an Nordstream 2 und beide an Nordstream 1). Das eigentlich fertiggestellte Nordstream 2 war dabei ohnehin nicht im kommerziellen Betrieb – das dafür notwendige Zulassungsverfahren wurde bereits im Februar 2022 kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine eingestellt. Ebenso war auch Nordstream 1 nicht mehr in Betrieb.

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