Die bayerische Justiz ist spätestens seit dem Vorgehen gegen Stefan Niehoff und David Bendels deutschlandweit bekannt. Jetzt hat sich der Beauftragte für die Verfolgung von „Hass und Hetze“, David Beck, zu Wort gemeldet und das Vorgehen verteidigt. Bei Niehoff hatte eine Hausdurchsuchung wegen eines Bildes von Robert Habeck für Aufsehen gesorgt, Bendels war zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe wegen des Teilens eines bearbeiteten Bildes von Nancy Faeser verurteilt worden.
Am Mittwoch berichtete Apollo News über die Urteilsbegründung im Fall Bendels: Bei dem Bild, auf dem Faeser ein Plakat mit der nachträglich eingefügten Unterschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ hält, handele es sich um „eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung“. Der Beitrag sei dem „Betrachter nicht als verändertes Bild erkennbar“ und enthalte „keine Hinweise auf eine satirische Darstellung“, argumentierte das Amtsgericht Bamberg.
Nur kurze Zeit später legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein – sie hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung für Bendels gefordert. Deshalb zieht die Behörde jetzt vor das Landgericht Bamberg. Sieben Monate Haft auf Bewährung würden „dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“ werden, begründet die Staatsanwaltschaft das Vorgehen.
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