Der Medien- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart sieht die Rundfunk-Pläne der AfD in Sachsen-Anhalt aufgrund von Sachbedenken kritisch – bejaht aber ihre grundsätzliche Zulässigkeit. Die AfD in dem mitteldeutschen Bundesland hatte erklärt, bei einem Wahlsieg und einer Regierungsübernahme den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen, auf dessen Basis das Land Sachsen-Anhalt zusammen mit Thüringen und Sachsen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) betreibt.
Der MDR hatte bereits erklärt, gegen den möglichen Schritt einer eventuellen AfD-Regierung dann klagen zu wollen. Keine Chance, meint Degenhart: „Mir leuchtet nicht so recht ein, wie der MDR gegen eine solche Kündigung vorgehen will. Die Kündigung ist im Staatsvertrag geregelt und es gibt keine verfassungsrechtliche Garantie für die Existenz einzelner Rundfunkanstalten“, so der Jurist im Interview mit dem Medien-Branchenportal DWDL.de.
Somit könnten die Sachsen-Anhaltiner auch vom Rundfunkbeitrag befreit sein – jedenfalls vorerst. „Die Grundlage der Beitragserhebung ist nach wie vor der Staatsvertrag, lediglich die Höhe des Beitrags wurde durch die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgericht geregelt“, erklärt Degenhart mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag.
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