Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk war man sich schnell einig. Dass „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg neun Monate im RAF-Gefängnis Stuttgart-Stammheim wegen Betrugsvorwürfen saß, die sich vor Gericht in Luft aufgelöst haben, war ein ganz normales Verfahren. Der Prozess gegen ihn sei nicht politisch motiviert gewesen, behauptete der Südwestrundfunk (SWR) nach Ballwegs Freispruch.
„Politisiert haben das Verfahren eigentlich nur Ballweg selbst und sein Team aus Anwälten und geneigten Vertretern der sogenannten alternativen Medien, die auch heute zahlreich vertreten waren“, erklärte ein „SWR-Rechtsexperte“. In der Anklage „ging es um klar definierte Straftatbestände, in denen nicht von politischen Ansichten die Rede ist“, so der Journalist. „Wofür Ballweg während der Pandemie eingetreten war oder welche politischen Ziele er mit seiner Initiative verfolgte, spielte keine Rolle.“
Recherchen von Apollo News zeigen nun, dass diese Behauptung falsch ist. Es ist schwarz auf weiß in den offiziellen Ermittlungsakten nachzulesen, die uns vorliegen. Aus den Dokumenten geht klar hervor: Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat gegen Ballweg ermittelt, weil er Initiator der gegen die restriktive Corona-Politik gerichteten Bürgerbewegung war. Wir rekonstruieren die Anfangsphase dieses politischen Strafprozesses hier im Detail.
Bei der Steuerfahndung des Finanzamts Stuttgart II geht ein Schreiben des Rechtsanwalts Chan-jo Jun ein. Jun bittet im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Ballweg und seiner Mandantin um Auskunft, ob Ballwegs Organisation „Querdenken 711“ als Unternehmen registriert wurde. Außerdem weist er darauf hin, dass „Querdenken 711“ laut Medienberichten erhebliche Einnahmen habe und Spender möglicherweise täusche. „Würden sich aus diesem Aspekt denn Anhaltspunkte für relevante Täuschungshandlungen ergeben, stellen wir die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft anheim“, schreibt der Rechtsanwalt.
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