Am vergangenen Freitag sprach der Thüringer Innenstaatssekretär Udo Götze im Thüringer Landtag zur Kramer-Affäre. Die AfD hatte eine Aktuelle Stunde zu den Enthüllungen rund um die Amtsführung des Thüringer Präsidenten für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, einberufen. Während Götze sich zu den meisten Vorwürfen gegen Kramer unter Berufung auf „personendatenschutzrechtliche Gründe“ gar nicht erst äußern wollte, bezog er zumindest Stellung zu den meisten Vorwürfen rund um Kramers fachliche Arbeit.
Dabei dementierte Götze die konkreten Vorgänge nicht, spielte sie jedoch immer wieder herunter. So behauptete er beispielsweise, dass das 30-seitige Ergänzungsgutachten zur Indemnität der AfD „bereits umfassend Gegenstand parlamentarischer Befassung gewesen“ sei. Doch bereits das war eine Falschbehauptung. In keiner Weise wurde das Papier parlamentarisch behandelt, auch der AfD-Fraktion war die darin aufgeworfene Indemnitätsfrage bislang nicht bekannt, das sagte Götze selbst im Anschluss.
Götze beließ es nicht nur bei dieser Falschbehauptung. Zusätzlich widersprach er dem in der Apollo News-Berichterstattung wiederholten Fakt, dass Kramer den „Prüffall“ zur AfD in einer Pressekonferenz ausgerufen hätte. „Entgegen der Presseberichterstattung wurde der Prüffall nicht ausgerufen, sondern auf Nachfrage eines Journalisten auf der Pressekonferenz thematisiert“, sagte Götze in seiner Rede. Doch diese Behauptung Götzes stimmt schlichtweg nicht. Götze meint hier, dass die Veröffentlichung der Prüffall-Einschätzung nicht geplant, sondern lediglich auf Nachfrage – also fast schon versehentlich – erfolgt wäre.
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