Steilvorlage für Eingriffe in die Meinungsfreiheit: Hubigs Deepfake-Gesetz ist fertig

vor 3 Monaten

Steilvorlage für Eingriffe in die Meinungsfreiheit: Hubigs Deepfake-Gesetz ist fertig
Bildquelle: NiUS

Plötzlich geht es ganz schnell, der Fall Fernandes/Ulmen lieferte den perfekten Anlass: Der Gesetzentwurf zum digitalen Gewaltschutz ist nach Angaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fertig. In der ARD-Sendung Caren Miosga sagte sie, das Papier befinde sich bereits in der Ressortabstimmung. NIUS liegt der Entwurf vor.

Kernpunkt: Künftig soll schon das Herstellen pornografischer Deepfakes strafbar sein. Im Gesetz heißt es dazu wörtlich, erfasst werden Inhalte, die so „verändert, umgestaltet oder mit weiteren Inhalten verbunden“ wurden, „dass der Anschein erweckt wird“, eine Person habe sexuelle Handlungen vorgenommen oder sei nackt abgebildet.

Auch bei nicht-pornografischen Deepfakes will der Staat eingreifen. Strafbar ist laut Entwurf bereits das „Zugänglichmachen“, wenn Inhalte geeignet sind, das „Ansehen“ einer Person „erheblich zu schädigen“. Maßstab ist dabei ausdrücklich, ob jemand „in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt werden kann“.

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