Am Mittwoch dieser Woche hätte es eigentlich zur mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht Berlin kommen sollen. Doch der Termin, an dem auch ein Urteil erwartet wurde, wurde kurzfristig auf den 27. Januar verlegt. Nun heißt es also noch zwei Wochen abwarten, bis Deutschland Gewissheit hat, ob es einen gerichtlich abgesicherten Weg gibt, die lästigen Polizeiblitzer ein für allemal auszutricksen.
In einer Klage gegen das Land Berlin geht es um den Niqab am Steuer. Eine Muslimin will sich das Recht erstreiten, mit Niqab Auto fahren zu dürfen. Bisher mauert die zuständige Straßenverkehrsbehörde, beruft sich auf das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Sommer war knapp ausgegangen, hatte aber ergeben, dass „Autofahrer bei automatisierten Verkehrskontrollen erkennbar sein“ müssen.
Durch einen Niqab werden nicht nur Körper und Haare bedeckt, sondern auch das Gesicht, bis auf zwei schmale Schlitze für die Augen. Boris Johnson hatte sich einst über diese „wandelnden Briefkästen“ lustig gemacht und natürlich einen Sturm der Entrüstung im multireligiösen Britannien geerntet. In seinem humoristischen Beitrag wurde aber durchaus auch Johnsons eigene Verunsicherung angesichts dieser Neuerung in europäischen Städten deutlich. Gesetzlich sollte er sich als Tory-Führer und Premier nicht mehr mit diesem Thema befassen. Auch in Deutschland blieb das bisher aus.
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