Im Prozess um den getöteten Philippos T. aus Bad Oeynhausen spielt die Verteidigung des Angeklagten auf Zeit. Wie aus einem Bericht der Welt über die Verhandlung am Mittwoch hervorgeht, liegen dem Bielefelder Landgericht kaum Informationen über die Tat vor. Bislang war angenommen worden, dass der syrische Flüchtling Mwafak Al S. den 20-Jährigen im Juni 2024 tödlich verletzt hatte (Apollo News berichtete).
Doch vor Gericht mauerte die Verteidigung an den bisherigen Verhandlungstagen, die aufgerufenen Zeugen konnten sich oft nicht an den genauen Moment erinnern, als Philippos verletzt am Boden lag. Es kam zu widersprüchlichen und unklaren Aussagen, die Zeugen zeigten sich teilweise genervt von den Fragen des Richters. Gemeinsam mit dem anwesenden Staatsanwalt musste er immer wieder nachhaken.
Doch die Aussagen belasten Mwafak Al S. bisher kaum – im Gegenteil. Weil bislang keine nennenswerten Belege für das Delikt hervorgebracht wurden, beantragte die Verteidigung sogar die Aufhebung der Untersuchungshaft. Die Anwälte insinuierten, dass die beiden deutschen Mitangeklagten eventuell für den Tod von Philippos T. verantwortlich sein könnten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











