Mit einem gezielten Tritt hat ein 58-jähriger Mann am Freitag auf dem Kulmbacher Holzmarkt eine Taube getötet. Das Tier hatte eine zu Boden gefallene Fritte gegessen, daraufhin trat der Mann dem Vogel auf den Schwanz und tötete sie danach mit einem Tritt. Passanten riefen daraufhin die Polizei und hielten den 58-Jährigen fest.
Tauben, von vielen „Ratten der Lüfte“ genannt, gehören in vielen Städten zum alltäglichen Straßenbild. Geliebt von wenigen, verachtet von vielen. In zahlreichen Kommunen und Städten ist das Füttern der Tiere längst untersagt, zu groß gilt die Sorge vor Verschmutzung und Überpopulation. Doch selbst wer Tauben als lästig empfindet, darf ihnen nicht mutwillig Leid zufügen. Das deutsche Tierschutzgesetz ist eindeutig: Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen bereitet, macht sich strafbar – mit möglichen Konsequenzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe.
Das erwartet auch den 58-jährigen Kulmbacher. Nach seinem tödlichen Tritt gegen die Taube hielten ihn Passanten fest und verständigten die Polizei. Haftstrafen sind eher unüblich, aber es kann teuer werden für den Mann. So wurde etwa ein Mann aus Heidelberg verurteilt, nachdem er einer Taube den Kopf abgerissen hatte, das Urteil: 90 Tagessätze zu 15 Euro, also insgesamt 1.350 Euro.
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