„In einer Demokratie darf man die Herrschenden Idioten, Schwachköpfe, Deppen nennen. In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt. Als Ministerpräsident wurde mir oft vorgeschlagen, beleidigende Tweets mit Strafanzeigen zu verfolgen. Bis heute unterzeichne ich solche nur bei Morddrohungen“, so äußerte sich der ehemalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, zu der aktuellen Debatte über die Strafverfolgung von Beleidigungen gegen Politiker.
Diese Haltung teilt jedoch offenbar nicht jeder. Viele seiner Kollegen scheinen einen anderen Weg einzuschlagen. Im Zuge der Diskussion fragte Apollo News bei sämtlichen Staatsanwaltschaften in Deutschland nach. Ziel war es, einen Überblick darüber zu erhalten, wie viele Verfahren – und damit auch verbundene Durchsuchungen – aufgrund von Beleidigungen, übler Nachrede oder Verleumdung nach § 188 StGB, also gegen Personen des politischen Lebens, eingeleitet wurden.
Ein Großteil der Staatsanwaltschaft konnte die Frage aufgrund von mangelnden Statistiken nicht beantworten. Aus den Zahlen der Staatsanwaltschaften, die, die Fragen beantworten konnten, geht hervor, dass mehr als mindestens 1300 Verfahren wegen Politikerbeleidigung in den letzten drei Jahren in Deutschland geführt wurden. Die Dunkelziffer dürfte noch um einen Großteil höher sein.
ANGST IN ANKARA: Gutes Gespräch mit Putin ‒ Was hat Trump auf NATO-Gipfel vor? | WELT LIVESTREAM











