Der Staatsrechtler und Jura-Professor an der Universität Münster, Hinnerk Wißmann, hat Verfassungsänderungen durch abgewählte Parlamente kritisiert. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt der Verfassungshistoriker, es handele sich bei der geplanten Verfassungsänderung in Rheinland-Pfalz um ein „kurzsichtiges Manöver ohne politischen Nutzen“ gegen die AfD.
Grundsätzlich rät Wißmann von Verfassungsänderungen ab, nachdem bereits ein neues Parlament gewählt wurde – wie in Rheinland-Pfalz am 22. März dieses Jahres. Insbesondere wenn dabei die Rechte der neuen Abgeordneten geändert werden sollen, habe eine solche „nachlaufende Verfassungsänderung“ unter Umständen unabsehbare Nachteile. Dabei werde „demokratische Legitimität vernichtet“. Konkret möchten SPD, CDU, Grüne und FDP verhindern, dass die AfD Untersuchungsausschüsse einrichten kann.
Diesen Umgang mit dem Untersuchungsausschuss als „schärfstem Schwert der Opposition“ hätte man vor wenigen Jahren noch als „Beschreibung totalitärer Bestrebungen“ herangezogen, meint der Lehrstuhlinhaber. Die Demokratie werde nur so lange ernst gemeint, „wie die Ergebnisse den Regierenden statthaft erscheinen“, formuliert Wißmann aus der Perspektive vergangener Tage.
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