Im beschaulichen brandenburgischen Zehdenick wurde am 23. Januar Bürgermeister Alexander Kretzschmar abgewählt. 97,2 Prozent der Wähler stimmten für die Abwahl des erst am 16. März 2025 gewählten Bürgermeisters. Kretzschmar setzte sich damals in der Stichwahl gegen den AfD-Politiker Rene Stadtkewitz mit 63 zu 37 Prozent durch. Der massive Vertrauensverlust der Wähler in Kretzschmar rührt daher, dass dieser nur 11 Tage nach seiner Amtseinführung krank wurde und seitdem nicht mehr gearbeitet hat.
Auch wenn die Abwahl des Bürgermeisters jetzt den Weg für eine Neuwahl freimacht, bleibt der Ex-Bürgermeister der Stadt noch einige Zeit erhalten – zumindest auf der Kostenseite. Als Bürgermeister war Kretzschmar ein Wahlbeamter. Er wurde für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. Daher hat er nach dem brandenburgischen Gesetz Anspruch auf Besoldung und Versorgung, bis seine Amtszeit regulär abgelaufen ist.
Dabei gliedern sich die Kosten wie folgt auf: Für den Monat, in dem der Bürgermeister abgewählt wurde, und die drei darauffolgenden bekommt der abgewählte Bürgermeister seinen vollen Sold. Danach bekommt Kretzschmar fünf Jahre lang nur 71,75 Prozent davon. Die restlichen Jahre seiner Amtszeit bekommt Kretzschmar dann ein Ruhegehalt vom Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg. Die Höhe des Ruhegehalts wird von dem Versorgungsverband bestimmt.
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